Fruchtgenussrecht

Als eine besondere Form der Überschreibung ist das Fruchtgenussrecht an wichtige rechtliche Bedingungen geknüpft, die einer juristischen Beratung bedürfen.

Mag. Renate Mrus|Geologengasse 3|1030 Wien|Tel: +43 1 713 14 83|Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für eine beidseitig gute Regelung: Fruchtgenussrecht.

Ein Fruchtgenussrecht kommt in der Regel dann zum Tragen, wenn der Eigentümer einer Immobilie oder einer Firma diese per Überschreibung an einen Nachkommen verschenkt, sich deren Nutzung oder damit erzielte Erträge aber weiterhin vorbehält.

Das Fruchtgenussrecht sichert dem Fruchtgenussberechtigten zum Beispiel, das Objekt weiterhin auf Lebenszeit kostenfrei zu bewohnen oder weiter Mieteinnahmen daraus zu beziehen – Letzteres ein wichtiger Unterschied zum Einräumen eines Wohnrechts, das eine Vermietung an Dritte ausschließt. Gerne berate ich Sie über die jeweiligen Vorteile, Nutzen und Konsequenzen im konkreten Fall, ermittle mögliche Fallstricke und Problemstellen und definiere geeignete Lösungen und Gegenmaßnahmen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung