Eine Überschreibung zu Lebzeiten kann Konfliktpotenzial minimieren, wenn sie entsprechend juristisch begleitet wird.
Mag. Renate Mrus|Geologengasse 3|1030 Wien|Tel: +43 1 713 14 83|Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wenn Wichtiges schon zu Lebzeiten geklärt sein soll: Überschreibung.
Ob Immobilie oder eigenes Unternehmen: Eine Übertragung zu Lebzeiten ist in vielen Fällen eine gute Alternative zum Vererben.
Gerade bei möglichem Konfliktpotenzial unter den künftigen Erben können Erblasser mit einer Übertragung zu Lebzeiten Fakten schaffen. So kann im Erbfall so mancher Streit – etwa in Form einer Testamentsanfechtung – gar nicht erst aufkommen. Gleichzeitig haben Sie als Alteigentümer den gesamten Prozess des Eigentumübergangs unter Kontrolle.
Üblicherweise sieht eine Übertragung vor, dass sich der Übertragende den so genannten Fruchtgenuss, etwa in Form von Mieteinnahmen oder einer Nutzung einer Immobilie, weiterhin vorbehält, während das Eigentum auf die von ihm bestimmte Person übergeht.
Mit meiner langjährigen Erfahrung im Erbrecht sorge ich auch hier für klare und rechtssichere Regelungen, welche die Interessen aller Beteiligten bestmöglich bedienen und auch langfristig überzeugen. Übrigens: Eine Übertragung zu Lebzeiten kann auch eine kluge Entscheidung sein, um einer möglichen Wiedereinführung der Erbschaftssteuer zuvorzukommen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung